Glossar · Buchen und Reisealltag

Touristensteuer in Spanien verständlich erklärt

Beim Check-out steht plötzlich ein Betrag auf der Rechnung, mit dem du nicht gerechnet hast. Oft ist das die regionale Abgabe auf touristische Übernachtungen. Hier erfährst du, warum es in Spanien keine einheitliche Touristensteuer gibt, wie die Regeln auf den Balearen und in Katalonien aussehen und wie du die Abgabe vor der Buchung richtig einplanst.

Von der mySpanien Redaktion Aktualisiert am

Kathedrale von Palma, die sich im Wasser davor spiegelt
Auf Mallorca gilt wie auf allen Balearen eine Steuer auf touristische Aufenthalte.

Kurz erklärt

Eine Touristensteuer ist in Spanien eine Abgabe auf Aufenthalte in touristischen Unterkünften. Eine landesweite Steuer gibt es nicht. Regionen wie die Balearen und Katalonien erheben eigene Steuern, einzelne Städte können Zuschläge oder eigene Abgaben festlegen. Die Höhe hängt von Ort, Unterkunftsart und Reisedatum ab. Bezahlt wird sie meist direkt in der Unterkunft, die den Betrag gesondert ausweist.

Auf einen Blick

  • Eine einheitliche Touristensteuer für ganz Spanien gibt es nicht. Zuständig sind Regionen und teils Gemeinden.
  • Balearen: Satz je Person und Tag nach Unterkunft und Saison, Kinder unter 16 sind befreit, dazu kommen 10 Prozent Mehrwertsteuer.
  • Katalonien: Seit dem 1. April 2026 gilt ein neues Gesetz mit eigenen Sätzen für Barcelona und kommunalen Zuschlägen.
  • Die Abgabe wird meist in der Unterkunft bezahlt. Frag vor der Buchung, ob sie im Preis enthalten ist.

Gibt es eine Touristensteuer für ganz Spanien?

Nein. Spanien kennt keine einheitliche Touristensteuer, die überall gleich hoch ist. Ob eine Abgabe auf Übernachtungen anfällt, entscheiden die Regionen und zum Teil die Gemeinden. Auf den Balearen und in Katalonien gibt es solche Steuern seit Jahren, in vielen anderen Regionen nicht. Deshalb ist die erste Frage immer: Wo genau übernachtest du und zu welchem Datum?

Im Alltag hörst du viele Namen dafür. Auf Spanisch heißt die Abgabe umgangssprachlich oft tasa turística. Die offiziellen Bezeichnungen sind sperriger, etwa Impuesto sobre estancias turísticas auf den Balearen. Gemeint ist im Kern dasselbe: eine Abgabe je Aufenthalt in einer touristischen Unterkunft, deren Regeln dein Reiseziel festlegt.

Wer die Abgabe erhebt und wer sie zahlt

Zahlen musst du als Gast. Einsammeln muss sie in der Regel die Unterkunft. Auf den Balearen ist das ausdrücklich geregelt: Der Betrieb muss die Steuer vom Gast verlangen und zwar spätestens bis zum Ende des Aufenthalts. Auf der Rechnung muss sie klar getrennt von den übrigen Posten stehen oder auf einem eigenen Beleg. Auch in Katalonien muss die Unterkunft die Abgabe auf der Rechnung ausweisen.

Für dich heißt das: Selbst wenn du Flug und Hotel komplett vorab bezahlt hast, kann an der rezeption noch ein Betrag fällig werden. Ob sie schon im Reisepreis steckt hängt vom Angebot ab. Bei einer Pauschalreise mit Veranstalter findest du das in den Reiseunterlagen, bei Einzelbuchungen in den Bedingungen der Unterkunft.

Balearen: Saison, Unterkunft, Alter und Dauer

Auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera gilt die Steuer auf touristische Aufenthalte, geregelt im Gesetz 2/2016 und im Dekret 35/2016. Das Aufkommen fließt in einen Fonds für nachhaltigen Tourismus. Der Satz gilt je Person und Tag. Laut dem offiziellen Rechner der Balearenregierung, abgerufen am 25. Oktober 2026, unterscheiden sich die Sätze nach Unterkunftsart und Saison. Die Hochsaison reicht vom 1. Mai bis 31. Oktober, die übrige Zeit vom 1. November bis 30. April.

Auswahl der Sätze auf den Balearen je Person und Tag, ohne Mehrwertsteuer, Stand 25.10.2026
Unterkunft1. Mai bis 31. Oktober1. November bis 30. April
Hotel oder Aparthotel mit 5 Sternen, Gran Lujo oder 4 Sternen Superior4 Euro1 Euro
Hotel oder Aparthotel mit 4 Sternen oder 3 Sternen Superior3 Euro0,75 Euro
Hotel oder Aparthotel mit 1 bis 3 Sternen2 Euro0,50 Euro
Ferienvermietung und touristisch vermarktete Wohnungen2 Euro0,50 Euro
Ländliche Hotels und Agroturismo2 Euro0,50 Euro
Hostales, Pensionen und Campingplätze1 Euro0,25 Euro

Dazu kommen 10 Prozent Mehrwertsteuer. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind befreit. Ab dem neunten Tag in derselben Unterkunft halbiert sich der Satz. Für touristische Apartments gelten je nach Zahl der Schlüssel eigene Stufen, die der Rechner ebenfalls aufführt. Ob dein Aparthotel als Hotelbetrieb oder als Apartmentanlage eingestuft ist, steht in seiner offiziellen Kategorie.

Katalonien und Barcelona: zwei Ebenen

In Katalonien heißt die Abgabe Impost sobre les estades en establiments turístics. Seit dem 1. April 2026 gilt dafür das geänderte Gesetz 2/2026 vom 6. März 2026. Es arbeitet mit zwei Ebenen. Die erste ist der Satz der Region, der sich nach der Art der Unterkunft richtet. Für die Stadt Barcelona gelten dabei eigene, höhere Sätze als im übrigen Katalonien. Die zweite Ebene ist ein möglicher Zuschlag der Gemeinde.

Regionaler Satz in Katalonien je steuerpflichtiger Einheit, ohne kommunalen Zuschlag, laut Gesetz 2/2026
UnterkunftStadt Barcelona ab 1.4.2026Übriges Katalonien 1.4.2026 bis 31.3.2027Übriges Katalonien ab 1.4.2027
Hotel 5 Sterne, Gran Luxe, Luxuscamping7,00 Euro4,50 Euro6,00 Euro
Hotel 4 Sterne und 4 Sterne Superior3,40 Euro1,80 Euro2,40 Euro
Touristische Wohnung (HUT)4,50 Euro1,75 Euro2,50 Euro
Jugendherberge1,00 Euro0,80 Euro1,00 Euro
Übrige Campingplätze und Unterkünfte2,00 Euro0,90 Euro1,20 Euro

Beim Zuschlag unterscheidet das Gesetz ebenfalls. Barcelona darf bis zu 8 Euro je Einheit aufschlagen. Die Unterlagen der Stadt zur Steuersatzung sehen für den Zeitraum vom 1. April 2026 bis 31. März 2027 einen Zuschlag von 5 Euro vor, der danach stufenweise steigen soll. Andere Gemeinden dürfen ab dem 1. Oktober 2026 bis zu 4 Euro erheben, höchstens aber so viel wie der regionale Satz und nur mit eigener Satzung. Ob deine Gemeinde das tut erfährst du bei der Unterkunft.

Rechnen ohne Verwechslung

Die meisten Fehler entstehen nicht beim satz, sondern beim Zählen. Damit die Rechnung verständlich bleibt halte vier Dinge auseinander: wie viele Personen steuerpflichtig sind, für wie viele Tage oder Einheiten, welcher Satz für deine Unterkunft und deine Reisezeit gilt und ob noch Mehrwertsteuer oder ein Zuschlag dazukommt.

Ein frei erfundenes Rechenbeispiel für die Balearen, Stand 25. Oktober 2026: Zwei Erwachsene und ein zwölfjähriges Kind verbringen im Juli sieben Tage in einem Hotel mit vier Sternen auf Mallorca. Das Kind ist befreit. Für die Erwachsenen ergeben sich zwei mal sieben mal 3 Euro, also 42 Euro. Mit 10 Prozent Mehrwertsteuer sind das 46,20 Euro für den ganzen Aufenthalt. Wie der offizielle Rechner Tage zählt, prüfst du mit deinem An- und Abreisedatum direkt dort.

Für ein Hotel mit vier Sternen in der Stadt Barcelona ergibt sich nach den genannten Unterlagen ab dem 1. April 2026 ein Betrag von 3,40 Euro plus 5 Euro Zuschlag, also 8,40 Euro je steuerpflichtiger Einheit. Das ist kein Satz für ganz Katalonien. Befreiungen und Obergrenzen bei langen Aufenthalten regeln eigene Vorschriften, frag deshalb vor einer Gesamtrechnung bei der Unterkunft nach. Wie du solche Posten in dein Budget einbaust zeigt unser Ratgeber Reisekosten für deinen Spanien-Urlaub einordnen.

Valencia, Galicien und andere Regionen

Wie schnell sich die Lage ändern kann, zeigt die Comunitat Valenciana. Dort hatte das Gesetz 7/2022 eine eigene Übernachtungssteuer geschaffen, die am 19. Dezember 2023 starten sollte. Mit dem Gesetzesdekret 12/2023 vom 10. November 2023 wurde sie wieder abgeschafft, bevor sie überhaupt erhoben wurde. Wer heute alte Artikel liest, findet also noch Hinweise auf eine Abgabe, die nie in Kraft trat.

In Galicien geht der Weg über die Gemeinden. Santiago de Compostela erhebt seit dem 1. Oktober 2025 eine eigene Abgabe auf touristische Aufenthalte. Laut den Fragen und Antworten von Santiago Turismo liegt sie je nach Unterkunft zwischen 1 und 2,50 Euro, wird für höchstens fünf Einheiten berechnet und gilt unter anderem nicht für Minderjährige. Einsammeln müssen sie die Unterkünfte.

Ist die Abgabe im Hotelpreis enthalten?

Manchmal ja, oft nein. Viele anbieter weisen die Steuer gesondert aus und verlangen sie erst vor Ort. Andere rechnen sie in den Endpreis ein. Prüfe deshalb im Angebot, ob ein Hinweis wie Steuer vor Ort zahlbar oder City Tax nicht inbegriffen steht. Wenn nichts dazu steht frag nach, bevor du buchst.

Beim Vergleich zweier Angebote gilt: Nur Endpreise mit denselben Leistungen sind vergleichbar. Mehr zu den Unterschieden der Inseln liest du auf unserer Seite Mallorca entdecken und deinen Urlaub planen. Die Strandwahl hat mit der Steuer übrigens nichts zu tun, auch eine Blaue Flagge am Strand ändert den Satz nicht.

So bleibst du auf dem aktuellen Stand

Touristensteuern ändern sich regelmäßig. Katalonien hat 2026 die Sätze neu geregelt, Valencia hat eine beschlossene Steuer wieder gestrichen, Santiago de Compostela hat 2025 eine eingeführt. Verlass dich deshalb nicht auf eine Zahl aus einem forum oder einem älteren Reiseführer.

Die verlässlichsten quellen sind die Steuerbehörden und Tourismusstellen der Regionen und Städte. Für die Balearen gibt es einen offiziellen Rechner, in den du Reisedaten und Personen eingibst. Für Katalonien veröffentlicht die Steuerbehörde die geltenden Sätze und Zuschläge. Achte immer auf das Datum, ab dem ein Satz gilt, denn bei Reisen über einen Stichtag hinweg kann sich der Betrag mitten im Aufenthalt ändern. Weitere Begriffe rund um Buchung und Reisealltag erklärt das Spanien-Glossar von mySpanien.

Quellen und offizielle Informationen

  1. Calculadora ITS, Illes Sostenibles, Govern de les Illes Balears, abgerufen am 25. Oktober 2026
  2. Impuesto sobre estancias turísticas, Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB), abgerufen am 25. Oktober 2026
  3. Decret 35/2016 zur Steuer auf touristische Aufenthalte, Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB), abgerufen am 25. Oktober 2026
  4. Llei 2/2026, de 6 de març, de modificació de l’impost sobre les estades en establiments turístics, Il·lustre Col·legi de l’Advocacia de Barcelona, Gesetzestext, abgerufen am 25. Oktober 2026
  5. Nota informativa zur Änderung der katalanischen Übernachtungssteuer, Associació Catalana de Municipis, abgerufen am 25. Oktober 2026
  6. Informe zur Steuersatzung 2.2, kommunaler Zuschlag 2026, Ajuntament de Barcelona, abgerufen am 25. Oktober 2026
  7. Derogación del impuesto valenciano sobre estancias turísticas, La Administración al Día, INAP, abgerufen am 25. Oktober 2026
  8. Preguntas e respostas zur kommunalen Abgabe, Santiago Turismo, abgerufen am 25. Oktober 2026

Bildnachweise: Fotos: David Vives, D Jonez / Unsplash.

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